26.09.2019 09:52

Wohnungseigentümer baut eigenmächtig neue Fenster ein – WEG muss nicht zahlen

Sind die Fenster eines Mehrfamilienhauses Eigentum der Eigentümergemeinschaft oder der einzelnen Eigentümer? In der Regel trifft ersteres zu. Erneuert ein einzelner Eigentümer dann die Fenster seiner Wohnung irrtümlich selbst auf eigene Kosten, so kann er das investierte Geld später nicht von der WEG zurückfordern. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Die Fenster einer Wohnungseigentumsanlage mit mehreren Eigentümern sind in den meisten Fällen Eigentum der Gemeinschaft und nicht der einzelnen Eigentümer. Werden diese nach einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft erneuert, so zahlt demnach nicht der einzelne Eigentümer die Rechnung, sondern die Gemeinschaft. Dann, wenn in einer Wohnanlage ohnehin alle Fenster ausgetauscht werden, ergibt sich daraus in der Regel weder ein Vor- noch ein Nachteil für die einzelnen

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Eigentümer: Diese müssen entsprechend ihrem Anteil die Gemeinschaftskasse ohnehin auffüllen oder das Geld aus der von ihnen gebildeten Rücklage entnehmen, um die Rechnung zu begleichen.

Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel nur die Fenster einer einzelnen Wohnung erneuert werden. Dann müsste die Gemeinschaft für die Kosten aufkommen, sofern diese Erneuerung von den Eigentümern beschlossen wurde. Wenn aber ein Eigentümer irrtümlich davon ausgeht, die Fenster gehören ihm und er gibt die Erneuerung eigenmächtig in Auftrag, kann er die Kosten nicht nachträglich von der Gemeinschaft zurückfordern, wenn er seinen Irrtum erkennt. Das hat jetzt der BGH in einem Urteil beschlossen (Az.: V ZR 254/17).

Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass eine nachträglich Aufbürdung von Kosten auf die Gemeinschaft deren Interessen widerspreche. Eigentümergemeinschaften müssten zwar stets damit rechnen, dass Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung anfallen können. Sie müssen aber ihre Finanzplanung nicht darauf ausrichten, dass sie nachträglich für Maßnahmen, auf die sie keinerlei Einfluss nehmen konnten, aufkommen müssen.