08.01.2021 10:01

Die Ölheizung muss raus: Was wird gefördert? Ein Überblick

Der Einbau von Ölheizungen soll aus Klimaschutzgründen ab 2026 verboten werden. Das ist im Gebäudeenergiegesetz geregelt, das noch im Januar erlassen werden soll. Wer die alte Heizung ausmustert, kann mit besonders hohen Zuschüssen rechnen. Doch auch sonst sind Förderungen drin. Ein Überblick.

Selbst Eigentümer, die nicht komplett auf erneuerbare Energien umsteigen, können mit Geld rechnen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm "Zukunft Altbau" hin. Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine klimafreundlichere Anlage wird ab diesem Jahr mit einer "Austauschprämie" von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten gefördert.

"Wer jetzt die Austauschprämie beantragt, kann bares Geld sparen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun!" Peter Altmaier (CDU), Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Die Förderung können unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, private Eigentümer, Kommunen und Wohnungsunternehmen beantragen, wenn Sie erneuerbare Wärme nutzen.

Wo Zuschüsse beantragen? Die Bafa wird

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gewährt verschiedene Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen in Bestands- und Neubauten: Diese müssen vor Vertragsschluss beantragt werden.

Bei Heizungen, die vollständig mit erneuerbarer Energie betrieben werden, werden nach Bafa-Angaben 35 Prozent der förderfähigen Kosten ersetzt, bei Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent sind es 30 Prozent. Und 20 Prozent Zuschuss gibt es für Gas-Brennwert-Heizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Für den kompletten Austausch alter Ölheizungen gibt es zusätzlich zum Bafa-Investitionszuschuss eine Prämie von zehn Prozent. Wird beispielsweise eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, werden so insgesamt 45 Prozent der Kosten gefördert. Das ist der Höchstsatz.

KfW-Förderungsprogramme verändern sich

Bevor Hauseigentümer eine Maßnahme beauftragen, sollten sie sichergehen, dass die neue Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt, rät Martina Zbick von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Bafa stellt auf seiner Homepage Listen der förderfähigen Anlagen zur Verfügung.

Die Förderprogramme der KfW-Bank für energieeffizientes Sanieren verändern sich ab dem 24. Januar: Die Zuschüsse für den Heizungsaustausch als Einzelmaßnahme, für den künftig in der Regel das Bafa zuständig ist, entfallen beispielsweise. Weitere Details seien bislang unklar, sagt Zbick.

Teilweise können Förderungen auch mit Landesprogrammen oder Förderprogrammen der Kommunen oder Energieversorger kombiniert werden. Informationen finden sich unter anderem im Fördermittelcheck der Beratungsgesellschaft CO2 online – mit Postleitzahlensuche.

Heizungsaustausch und Steuererklärung

Eine weitere Möglichkeit ist laut "Zukunft Altbau", dass Eigentümer den Austausch der alten Heizungen als energetische Sanierungsmaßnahme bei der Steuer geltend machen.

Verteilt auf drei Jahre können 20 Prozent der Kosten von der Steuer abgesetzt werden: in den ersten beiden Jahren jeweils sieben, im dritten Jahr sechs Prozent. Maximal dürfen 40.000 Euro abgezogen werden, förderfähig sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen von bis zu 200.000 Euro. Die Regelung gilt vorerst bis 2029, wie "Zukunft Altbau" erklärt.

Quelle: dpa haufe.de